Nach der BauO Bln bzw. der BbgBO hat der Bauherr oder dessen Bevollmächtigter die Prüfung der bautechnischen Unterlagen, wenn nach BauO Bln oder BbgBO erforderlich, zu veranlassen.
Dies erfolgt durch den Prüfantrag, den jeder Bauherr oder dessen Bevollmächtigter nach der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) nach § 13 zu stellen hat.
Prüfantrag für Bauvorhaben im Bundesland Berlin
Prüfantrag für Bauvorhaben im Bundesland Brandenburg